Erstens: DER KUNDE
Der Kunde, definiert als (DER MIETER), mietet hiermit vom Vermieter das oben beschriebene Objekt für den angegebenen Preis und die angegebene Dauer und verpflichtet sich, das/die Fahrrad/e und die im Vertrag beschriebenen Zusatzelemente, definiert als (DAS FAHRRAD/die FAHRRADE), an RentMeAndRide, definiert als (DER VERMIETER), in einwandfreiem Zustand, innerhalb der Nutzungsbedingungen und an dem Ort zurückzugeben, an dem die Rückgabe bei der Reservierung gewählt wurde.
Zweites: DAS/die FAHRRAD/e (Abholung)
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Der Mieter erhält das/die Fahrrad/e und die Zusatzausrüstung in einwandfreiem Zustand, nachdem er sie ausreichend kontrolliert hat.
ausreichend geprüft. Die Abholung findet an dem bei der Buchung gewählten Ort statt.
Drittes: DAS/die FAHRRAD/e (Rückgabe)
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Der Mieter verpflichtet sich, sowohl das/die Fahrrad/e als auch die zusätzliche Ausrüstung in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat, und zwar an dem Ort, der bei der Buchung für die Rückgabe gewählt wurde.
Viertens: Gemietete Ausrüstung
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Der Mieter ist verpflichtet, das/die gelieferte(n) Fahrrad(e) und das Zubehör mit der größtmöglichen Sorgfalt und gemäß den vom Fahrradverleihsystem festgelegten Nutzungsregeln zu verwenden.
Die teilweise oder vollständige Manipulation und/oder Demontage des Fahrrads ist verboten.
Es ist verboten, das/die Fahrrad/Fahrräder auf für Fahrräder oder ähnliches ungeeignetem Gelände oder unter ungeeigneten Bedingungen zu benutzen, wie z.B. auf Treppen, unbefestigten Feldern, Skaterrampen, Strandsand…, da es dadurch zu irreparablen Schäden kommen kann. Das/die Fahrrad/Fahrräder müssen ordnungsgemäß benutzt und in einwandfreiem Zustand und sauber zurückgegeben werden.
Fünftens: Verantwortung
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Der Mieter wird die gelieferte Ware ordnungsgemäß nutzen und muss in jedem Fall die für das ordnungsgemäße Funktionieren des/der Fahrrads/Fahrräder und der zusätzlichen Elemente erforderlichen Maßnahmen beachten. Der Mieter haftet für jede Beschädigung des/der Fahrrads/Fahrräder und der Zusatzelemente, für Bruch, Verlust, Diebstahl, Verlust, Verlust, Diebstahl usw..
Sechstens: Versicherung
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Der Nutzer ist sich der Risiken bewusst, die mit der Nutzung des/der Fahrrads/Fahrräder und der Zusatzelemente verbunden sind, und trägt die alleinige Verantwortung für jegliche Schäden, die er sich selbst, Dritten oder jeglichem Eigentum durch die Nutzung oder den normalen oder abnormalen Gebrauch des/der Fahrrads/Fahrräder und der Zusatzelemente zufügt. RentMeAndRide (Vermieter) übernimmt daher keinerlei Haftung, die sich aus einer unkontrollierten Fahrweise oder einem gelegentlichen Unfall ergeben könnte, RentMeAndRide ist von allen Schäden befreit, die der Nutzer während der Nutzung des/der Fahrrads/Fahrräder und Zusatzelemente erleidet oder verursacht, und haftet nicht für Ansprüche aus Unfällen, Verletzungen, Schlägen oder Schäden, die er sich selbst und/oder Dritten oder deren Eigentum zufügt, oder für den Verlust von Gegenständen während der Mietzeit für jegliche körperliche Verletzungen und/oder Unfälle, die er während der Miete erleidet.
Siebtens: Geldstrafen und Bußgelder
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Es liegt in der Verantwortung des Mieters und seiner/ihrer Begleiter, die spanischen Verkehrsregeln zu respektieren und mit Vorsicht und Rücksicht auf Fußgänger zu fahren. Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters.
Achtes: Strafen bei Nichteinhaltung
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Alle Kosten, die für die Reparatur des/der Fahrrads/Fahrräder oder zusätzlicher Elemente notwendig sind, oder auch der Wert des Eigentums bei Verlust, Diebstahl, Raub oder ähnlichen Handlungen, werden vom Betrag der Kaution abgezogen. Daher ist der Mieter auch dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um Diebstahl, Verlust, Raub usw. des/der Fahrrads/Fahrräder und zusätzlicher Elemente zu verhindern.
Außerdem wird pro Stunde Verspätung eine Mindeststrafe in Höhe von 10,00 € pro Fahrrad erhoben, die über die in den Buchungsdaten angegebene Gebühr hinausgeht.
Neunte: Angaben zum Benutzer
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Der Mieter muss eine Kopie des amtlichen Dokuments (DNI, NIE, Reisepass…) als Kaution hinterlegen, die nach Rückgabe und Überprüfung des Zustands des/der gemieteten Fahrrads/Fahrräder zurückerstattet wird. Die vom Mieter zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für die korrekte Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung verwendet, wobei der Mieter in Übereinstimmung mit dem Gesetz Zugang, Berichtigung, Stornierung oder Widerspruch beantragen kann, indem er sich mit allen Mitteln an den Vermieter wendet. Dieser Vertrag unterliegt dem spanischen Recht.
Zehntens: Kaution
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Der Mieter muss eine Kaution von 50,00 € pro gemietetem Fahrrad hinterlegen. Diese Kaution wird nach Abschluss der Buchung zurückerstattet, sofern das/die Fahrrad/Fahrräder in einem guten Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter bestätigt gegenüber der Verwaltungsgesellschaft, dass während der Dauer der Nutzung des Dienstes keine Schäden an einem der Elemente der Anlage gemäß der
Zeitraum der Inanspruchnahme der Dienstleistung gemäß Punkt FÜNFTE.
Siebter Punkt: Rechnungsstellung
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Für jede in Rechnung gestellte Dienstleistung wird eine Rechnung per E-Mail verschickt, die in der Datenbank registriert wird, um die Kontrolle der Buchhaltung zu erleichtern.
Zwölftes: Sonstige Verpflichtungen des Mieters
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Der Mieter ist jederzeit für die Verpflichtungen verantwortlich, die von einer staatlichen, autonomen oder lokalen Behörde oder Einrichtung für das Fahren des Fahrrads/der Fahrräder festgelegt werden, einschließlich der Notwendigkeit, die sich aus der Verwendung von Zubehör für das Fahren ergeben kann. Es ist TOTAL verboten, das Fahrrad/die Fahrräder anders als in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen zu benutzen.
Drittes: Verantwortung und Erklärung des Mieters
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Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts ist der Nutzer verpflichtet, diesen innerhalb von maximal 2 Stunden nach dem Vorfall unter der angegebenen Telefonnummer zu melden und eine Kopie der Anzeige bei der Polizei einzureichen. Im Falle eines Unfalls oder eines Zwischenfalls, der den mechanischen Zustand des Fahrzeugs oder zusätzlicher Elemente ernsthaft beeinträchtigt, ist dies ebenfalls zu melden, indem das Gerät an der nächstgelegenen Station abgegeben wird. Ungeachtet dessen bleibt/bleiben das/die Fahrrad/Fahrräder in der Verantwortung des Benutzers, bis er/sie eine Kopie des bei der Polizei gemachten Berichts vorlegt.
Fortieth: Der Benutzer geht davon aus
, dass er/sie
dass er/sie geistig und körperlich in der Lage ist, ein Fahrrad im Einklang mit den geltenden Vorschriften zu benutzen. Volljährig zu sein, bzw. im Falle von Minderjährigen die Erlaubnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
